Die Welt steht Kopf – das neuartige Coronavirus trägt den Namen Sars-CoV-2. Die Krankheit, die das Virus verursacht, nennt sich Covid-19. In diesem Zusammenhang stehen viele Geschäfte und Unternehmen vor dem Ruin. Ob Gastwirt, Physiotherapeut oder Blumenhändler. Fast alle mussten aufgrund der in den jeweiligen Bundesländern landesgesetzlich geregelten Verordnung vom 20.03.2020 die Türen schließen.
Nun wollen die Geschäftsinhaber und Unternehmer natürlich gern ihre Versicherungen in Anspruch nehmen. Die dafür in Frage kommende Versicherung ist die Betriebsschließungsversicherung / Betriebsunterbrechungsversicherung, welche zur sogenannten Sach- bzw. Geschäftsversicherung gehört.
Das Thema ist weitreichend und juristisch nicht klar. Doch eine Tendenz lässt sich erkennen. Es spricht vieles dafür, dass die Betriebsschließungen unter den Versicherungsschutz der Betriebschließungsversicherungen fallen und deswegen Entschädigungsansprüche der Versicherungsnehmer bestehen!
Versicherungen lehnen den Versicherungsschutz momentan noch ab, da in den vereinbarten Versicherungsbedingungen das Coronavirus als Krankheit nicht im Infektionsschutzgesetz genannt wird.
Obwohl die Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 1.2.2020 eine Verordnung zur Ausdehnung der Meldepflicht in Bezug auf das Coronavirus in Kraft treten lassen hat, weigern sich die Versicherungen weiterhin und weisen die Ansprüche der von der Sächsischen Verordnung zur Schließung der betroffenen Unternehmen zurück.
Sinn und Zweck und die Auslegung der Versicherungsbedingung muss nun für den folgenden Streit zwischen den betroffenen Unternehmern und Versicherungen herhalten d.h. der Streit kann durchaus vor das Gericht gehen.
Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, betroffene Unternehmen in dieser schweren Zeit zu unterstützen und bin überzeugt, dass Sie mit meiner Unterstützung gute Aussichten haben, ihren Entschädigungsanspruch durchzusetzen.
Sie mussten Ihr Geschäft oder Unternehmen (vorübergehend) schließen und möchten Ihre Versicherungsentschädigungsansprüche prüfen? Sehr gern biete ich Ihnen folgende Leistungen an:
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