Die beklagte Volkswagen AG (VW) nahm am 05.08.2019 die gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 30.01.2019, Az: 07 O 1791/18, eingelegte Berufung zurück. Damit ist die Verurteilung von VW durch das Landgericht Leipzig (LG) rechtskräftig, wonach VW dem Kläger die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der gezogenen Nutzungen schuldet im Hinblick auf den Erwerb eines...Read More